Sicherheit

Digitale Dienste und Inhaltsmoderation — Deutschland

Allgemeine Übersicht über Kontaktstellen, Meldungen rechtswidriger Inhalte, Moderationsentscheidungen und Rechtsbehelfe nach dem Digital Services Act (DSA). Dieses Dokument gilt für Deutschland und wird ausschließlich auf Deutsch veröffentlicht.

Geltungsbereich Deutschland

Diese Länderversion ist für Deutschland bestimmt und umfasst Angaben zu Verbraucherbedingungen, EU-Datenschutz, Cookies und Anbieterkennzeichnung.

Die rechtlichen Dokumente für Deutschland werden ausschließlich auf Deutsch veröffentlicht.

Dienstart und Geltung

Dancing Bee speichert von Nutzenden und Anbietern eingestellte Profile, Veranstaltungsangaben und Medien und kann sie auf deren Veranlassung öffentlich zugänglich machen. Für diesen Bereich behandeln wir die Pflichten für Hostingdienste, insbesondere zu Meldungen und Begründungen, als anwendbar.

Zusätzliche Pflichten für Online-Plattformen können von der genauen Funktion und der Kleinst- oder Kleinunternehmensausnahme nach Art. 19 DSA abhängen. Die Ausnahme lässt insbesondere die Kontaktstellen nach Art. 11 und 12 sowie Meldung und Begründung nach Art. 16 und 17 unberührt; sie kann dagegen unter anderem die Plattformpflichten der Art. 20 bis 28 und nach Art. 15 Abs. 2 den jährlichen Transparenzbericht erfassen. Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Produkt- und Unternehmensnachweise beansprucht diese Übersicht weder eine abschließende Einordnung der zusätzlichen Online-Plattformpflichten noch eine bestimmte Unternehmensgröße oder Ausnahme.

Kontaktstellen

Nutzerkontaktstelle: Nutzende erreichen eine menschlich zugängliche elektronische Kontaktmöglichkeit unter support@dancing-bee.com oder über das Supportformular. Behördenkontaktstelle: Behörden erreichen Dancing Bee unter support@dancing-bee.com. Deutsch ist derzeit als Kontaktsprache vorgesehen; die operativ akzeptierten Sprachen und ihre Eignung nach Art. 11 Abs. 3 DSA sowie die anhand der tatsächlichen Hauptniederlassung zuständige Koordinierungsstelle werden noch bestätigt. Meldungen rechtswidriger Inhalte folgen dem auf der Meldeseite beschriebenen Verfahren.

Diese Kontaktstelle ist kein Notfalldienst. Bei unmittelbarer Gefahr ist in Deutschland die 112 zu verständigen.

Moderationsregeln und eingesetzte Mittel

Die Community-Richtlinien beschreiben verbotene Inhalte und Verhaltensweisen. Mögliche Maßnahmen sind Ablehnung, Entfernung, Sichtbarkeits- oder Empfehlungsbeschränkung, Funktionsbegrenzung sowie vorübergehende oder dauerhafte Anbieter- oder Kontosperrung.

Technische Sicherheits-, Spam- und Priorisierungssignale können die Prüfung unterstützen. Schwerwiegende nachteilige Entscheidungen und Beschwerden werden nicht ausschließlich automatisiert entschieden; eine Begründung nennt den wesentlichen Einsatz automatisierter Mittel, soweit er für die Entscheidung relevant war.

Meldung rechtswidriger Inhalte

Eine Meldung soll die genaue elektronische Fundstelle, eine nachvollziehbare Erläuterung der behaupteten Rechtswidrigkeit, Name und E-Mail-Adresse und eine Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen vollständig und richtig sind. Name und E-Mail sind nicht erforderlich, wenn die Meldung Informationen betrifft, die als Straftat nach Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU angesehen werden können.

Bei vorhandenen Kontaktdaten bestätigen wir den Eingang und teilen die Entscheidung ohne unangemessene Verzögerung mit. Wir bearbeiten Meldungen zeitnah, sorgfältig, objektiv und frei von Willkür. Soweit Art. 22 DSA anwendbar ist, werden Meldungen anerkannter Trusted Flaggers vorrangig und unverzüglich bearbeitet, ohne dass damit automatisch die Richtigkeit oder Entfernung feststeht. Werden uns Informationen bekannt, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat mit einer Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person begangen wurde, begangen wird oder wahrscheinlich begangen wird, informieren wir nach Art. 18 DSA unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden und übermitteln die verfügbaren einschlägigen Informationen.

Begründung von Beschränkungen

Wenn elektronische Kontaktdaten vorliegen, erhalten Betroffene bei Beschränkung der Sichtbarkeit – einschließlich Entfernung, Zugangssperre oder Herabstufung –, Beschränkung der Monetarisierung, Aussetzung oder Beendigung des Dienstes sowie Aussetzung oder Schließung des Kontos eine klare und konkrete Begründung. Die gesetzliche Ausnahme für täuschende, umfangreiche kommerzielle Inhalte bleibt unberührt; für weitere Funktionsbeschränkungen geben wir freiwillig eine entsprechende Begründung, soweit Recht und Sicherheit dies erlauben.

Sie beschreibt wesentliche Tatsachen, Art, Umfang und Dauer der Maßnahme, Rechts- oder Vertragsgrundlage, den relevanten Einsatz automatisierter Mittel und verfügbare interne oder externe Rechtsbehelfe. Identifizierende Angaben meldender Personen werden nur offengelegt, wenn dies rechtlich erforderlich ist.

Interne Beschwerde

Das aktuelle In-App-Servicefenster weist beschwerdefähige Entscheidungen grundsätzlich 30 Tage lang aus. Beschwerden werden kostenlos, zeitnah und sorgfältig unter menschlicher Aufsicht geprüft. Die begründete Entscheidung teilen wir ohne unangemessene Verzögerung mit; eine feste Erledigungsfrist wird nicht zugesagt.

Soweit Art. 20 DSA auf Dancing Bee ohne Kleinunternehmensausnahme anwendbar ist, können sowohl betroffene Personen als auch Personen oder Stellen, die eine Meldung eingereicht haben, mindestens sechs Monate ab Mitteilung der Entscheidung eine kostenlose elektronische Beschwerde einreichen. Die dauerhaft beschriftete E-Mail-Verknüpfung auf dieser Seite bleibt dafür mit Entscheidungs- oder Fallreferenz verfügbar, auch wenn die App-Schaltfläche nicht mehr angezeigt wird.

Außergerichtliche Streitbeilegung und Gerichte

Soweit Art. 20 und 21 DSA ohne Kleinunternehmensausnahme anwendbar sind, können betroffene Nutzende eine aktuell zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wählen. Beide Seiten wirken nach Treu und Glauben mit; für Nutzende ist das Verfahren kostenlos oder nur mit einer Schutzgebühr verbunden, während Dancing Bee die eigenen und die gesetzlich vorgesehenen angemessenen Kosten der Stelle trägt. Dies ist von der eingestellten früheren EU-ODR-Plattform und von der deutschen Verbraucherstreitbeilegung zu unterscheiden.

Interne Beschwerde und außergerichtliche Streitbeilegung beschränken nicht das Recht, eine Behörde oder ein Gericht anzurufen. Die Bundesnetzagentur kann Beschwerden über mögliche DSA-Verstöße prüfen, entfernt aber nicht selbst gemeldete Inhalte.

Transparenz und Unternehmensgröße

Ob zusätzliche DSA-Berichte, Plattformpflichten und Ausnahmen gelten, wird anhand der tatsächlichen Dienste, durchschnittlichen aktiven Nutzenden sowie der konsolidierten Beschäftigten- und Finanzdaten geprüft. Soweit Art. 15 gilt, veröffentlicht Dancing Bee jährlich fristgerecht einen maschinenlesbaren Moderations-Transparenzbericht; Kleinst- und Kleinunternehmen, die keine sehr große Online-Plattform sind, können nach Art. 15 Abs. 2 davon befreit sein.

Auch bei einer Ausnahme müssen durchschnittliche monatlich aktive Nutzende der zuständigen Koordinierungsstelle oder der Europäischen Kommission auf Verlangen nach Art. 24 Abs. 3 mitgeteilt werden. Diese Übersicht behauptet weder den Status einer sehr großen Online-Plattform noch eine Kleinunternehmensausnahme.