Barrierefreiheit

Informationen zur Barrierefreiheit — Deutschland

Diese vorläufige freiwillige Statusinformation beschreibt den derzeit bekannten Stand der Barrierefreiheit der öffentlichen Website und der mobilen App. Dieses Dokument gilt für Deutschland und wird ausschließlich auf Deutsch veröffentlicht.

Geltungsbereich Deutschland

Diese Länderversion ist für Deutschland bestimmt und umfasst Angaben zu Verbraucherbedingungen, EU-Datenschutz, Cookies und Anbieterkennzeichnung.

Die rechtlichen Dokumente für Deutschland werden ausschließlich auf Deutsch veröffentlicht.

Geltungsbereich

Erfasst sind die öffentliche Website sowie die mobilen Kernabläufe für Registrierung und Anmeldung, Veranstaltungssuche, Anbieterinformationen, Einladungen, Sicherheitsmeldungen, Datenschutzoptionen und Kontolöschung.

Diese Information ist keine Erklärung nach § 12b BGG, ersetzt keine bei Anwendbarkeit des BFSG erforderlichen Angaben und ist keine Zusicherung vollständiger Konformität mit WCAG, EN 301 549, BITV 2.0 oder BFSG.

Aktueller Stand

Die Website verwendet semantische Überschriften und Bereiche, einen Tastatur-Sprunglink, sichtbare Tastaturfokusse, beschriftete Bedienelemente und Formulare, Alternativtexte, Sprachangaben, lesbare Kontraste und anpassungsfähige Layouts.

Die mobile App und dynamische Abläufe wurden noch nicht vollständig unabhängig geprüft. Insbesondere Screenreader-Ausgaben, dynamische Statusmeldungen und Fehlerbehebung, Karten, Medienalternativen, Bewegung, Textskalierung, Kontraste, Authentifizierung, Kommunikation und Drittkomponenten müssen noch mit unterstützenden Technologien getestet werden.

Barriere melden

Sende die betroffene Seite oder App-Ansicht, Gerät, Hilfstechnologie, erwartetes Ergebnis und die festgestellte Barriere an support@dancing-bee.com.

Übermittle keine Passwörter, privaten Token oder unnötigen Gesundheitsdaten. Hinweise zur Barrierefreiheit werden getrennt vom allgemeinen Produktsupport geprüft.

Gesetzlicher Status

Die öffentliche Website dient derzeit der Information und dem Support und schließt selbst keinen mobilen Nutzungsvertrag. Ob einzelne App-Funktionen eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr nach dem BFSG darstellen und ob eine Kleinstunternehmen-Ausnahme greift, muss anhand des freigegebenen Vertragsschlusses und bestätigter Unternehmensdaten vor dem App-Start abschließend bewertet werden.

Falls das BFSG anwendbar ist, wird diese Seite vor Freigabe um die barrierefreie Dienstleistungsbeschreibung, die Erklärung zur Erfüllung der Anforderungen und die zuständige Marktüberwachungsbehörde nach § 14 BFSG und Anlage 3 ergänzt. Dieser Hinweis ersetzt diese Pflichtangaben nicht.