Datenschutz
Cookie-Richtlinie — Deutschland
Hinweise nach § 25 TDDDG zu Cookies und lokalem Browserspeicher auf der öffentlichen Website. Dieses Dokument gilt für Deutschland und wird ausschließlich auf Deutsch veröffentlicht.
Geltungsbereich Deutschland
Diese Länderversion ist für Deutschland bestimmt und umfasst Angaben zu Verbraucherbedingungen, EU-Datenschutz, Cookies und Anbieterkennzeichnung.
Die rechtlichen Dokumente für Deutschland werden ausschließlich auf Deutsch veröffentlicht.
Aktueller Einsatz
Diese Website verwendet derzeit keine Cookies und keine Analyse-, Werbe- oder Tracking-Pixel. Sie speichert lediglich die von dir gewählte Länder- oder Regionsfassung unter dem Schlüssel „dancing-bee.preferred-country“ im lokalen Browserspeicher.
Der Eintrag enthält nur die Auswahl, hat technisch kein automatisches Ablaufdatum und bleibt bis zu einer neuen Auswahl oder bis zum Löschen des Website-Speichers im Browser bestehen. Bei einem ersten Besuch kann zusätzlich der frühere Schlüssel „dancing-bee.preferred-locale“ einmalig gelesen, in die Länderauswahl übertragen und unmittelbar gelöscht werden. Beide Angaben werden nicht zu Werbung, Reichweitenmessung oder Profilbildung verwendet.
Rechtsgrundlage und Einstellungen
Die lokale Speicherung dient ausschließlich dazu, die ausdrücklich gewählte Länder- und Rechtsfassung bei späteren Besuchen bereitzustellen. Wir stützen den aktuellen Zugriff auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG. Für diesen alleinigen Zweck wird kein Einwilligungsbanner angezeigt.
Du kannst die Auswahl jederzeit über die Länderauswahl ändern oder den Website-Speicher in den Browser-Einstellungen löschen. Sollten künftig nicht notwendige Technologien eingesetzt werden, werden sie erst nach einer vorherigen, freiwilligen Einwilligung aktiviert; Ablehnung und späterer Widerruf werden ebenso leicht möglich sein wie die Zustimmung.
Technologien in der App
Diese Seite betrifft nur die öffentliche Website. Gerätespeicher, sichere Anmeldedaten, Push-Berechtigungen, Standortfunktionen und optionale Diagnosedaten der App werden in der Datenschutzerklärung beschrieben.
Eine Betriebssystemberechtigung wird nur für die gewählte App-Funktion angefragt. Soweit zusätzlich eine Einwilligung nach TDDDG oder DSGVO erforderlich ist, wird sie zweckbezogen eingeholt.
